Aktuelles
15.10.2026

Stellplatzsatzung

Stellplatzsatzung – Auswirkungen auf die Stadtentwicklung

Die vom Bauausschuss verabschiedete Stellplatzsatzung der Gemeinde Malente mit der, gegenüber der Landesbauordnung erheblich erhöhten Stellplatzanzahl, (z.B. 1,4 + 10 % für Besucher, anstelle 0,7 pro WE in der LBO § 49) führt zu einem deutlich erhöhten Flächenbedarf für KFZ.
(Siehe hierzu die beispielhafte Aufstellung)

Damit verbunden sind weitere bauliche und infrastrukturelle Maßnahmen (Parkplätze erstellen und vorhalten, teure Tiefgaragen erstellen und vorhalten etc.) und damit spürbar erhöhter Flächenbedarf und deutlich höheren Baukosten. Welche, je nach Gebäudetyp, Eigentümer, Mieter und Käufer finanziell belasteten.

Auswirkungen auf geplante Neubauten, Änderungen, Erweiterungen, dringend notwendige städtebauliche Maßnahmen (siehe Bahnhofstraße, Kampstraße u.w.) sind offensichtlich. Und … Auswirkungen auf die Erstellung von gefördertem Wohnraum sind nicht auszuschließen und bedürfen gesonderter Betrachtungen.

Die kolportierte Absicht, durch die neue Stellplatzsatzung den Parkdruck in den Straßen zu verringern (Gewerbeschule) greift bei Bestandsimmobilien ohnehin nicht.

Zeitgemäße Modelle zur Vermeidung von Parkdruck zeigt die Landesbauordnung auf. Viele Kommunen haben diese noch ausgestaltet und in deren Satzung verankert (siehe z.b. Gemeinde Süsel).

Allein, kann es sein, das die Gemeinde über Ablösungen die Kasse auffüllen will?

Wir von „für Malente“ haben im Bauausschuss mit vergleichender, skizzenhafter Darstellung versucht die MitgliederInnen die Auswirkungen nahzubringen. Wir haben als einzige Fraktion gegen diese antragliche, neue Satzung gestimmt.

Wir möchten Wirtschaft, Bauwillige, Investoren, Mieter nicht zusätzlich belasten, sondern wirklich fördern. Wir befürworten eine wirtschaftliche und zeitgemäße Stadtentwicklung.

Andere Kommunen zeigen, wir sind, anders als im Bauausschuss, in dieser Sache nicht allein.